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Naturkonservati
Jahrbuch der Herbert-Gruhl-Gesellschaft e.V. 

Naturkonservativ heute / Band 6
Naturkonservativ heute
Jahrbuch der Herbert-Gruhl-Gesellschaft e.V. 2006
Essen 2006, 188 Seiten, 23,00 Euro [D] ISBN 3-89924-156-8

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(2 von 12 Seiten)

Ein Sieg für die Pressefreiheit –

aber auch ein Sieg über Rudeljagden?

Von Ute Scheuch

„Eine Niederlage für die Freiheit“ überschrieb die Süddeutsche Zeitung am 29. Juni 2005 den Meinungsartikel von Helmut Kerscher, nachdem der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ auf ihre Verfassungsbeschwerde gegen den NRW-Verfassungsschutz hin recht gegeben hatte: Ihre Aufnahme in der Rubrik „Rechtsextremismus“ des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzberichts verletzte die Pressefreiheit, so das Urteil.

Neun Jahre lang hatte das Blatt, das sich selbst „nationalkonservativ“ oder auch „rechtskonservativ“ nennt, darum kämpfen müssen, gegen erhebliche öffentliche Anfeindungen ihre eigene Sicht öffentlicher Angelegenheiten verbreiten zu dürfen; denn es waren nicht zuletzt diese Diffamierungen, die ihre materielle Existenz gefährdeten. Zu deren Auslösern gehörte insbesondere ein unerbittlicher Einsatz in der Jungen Freiheit gegen das, was im antifaschistischen Milieu zu den schlimmsten Vergehen zählt: Als eines der wenigen Organe in Deutschland hatte und hat die Junge Freiheit sich gegen den totalitären Zeitgeist der „politischen Korrektheit“, der eigentlich „politische Zensur“ genannt werden müsste, argumentativ gewendet, gegen den Anspruch der extremistischen Linken, aber insbesondere der Antifaschisten selbst, also: Gesagt werden darf nur, was sie als „korrekt“ einstufen, was sie als moralisch für opportun halten und zu tolerieren bereit sind. Wer sich ihrem Imperativ, wie Geschichte, Gegenwart und Zukunft zu deuten sind, entgegensetzt, wird niedergemacht, notfalls indem alarmiert, verdreht und verleumdet wird. Lange Zeit gelang ihnen mit ihrem Vorgehen ein erstaunlicher Erfolg: Selbst die Postbank kündigte im vorauseilendem Gehorsam unter Berufung auf die blosse Beobachtung durch den NRW-Verfassungsschutz, politisch motiviert also, das Hauptgeschäftskonto der Jungen Freiheit. Es bedurfte des entschiedenen Widerspruches namhafter Politiker, Wissenschaftler, Publizisten - mit Helmut Markwort im Nachrichtenmagazin Focus als einer der Hauptwortführer - und anderer Persönlichkeiten, die Postbank zur Rücknahme ihrer Entscheidung zu bewegen. Beruhigend stimmte an diesem Vorfall einzig, dass sich dem von Generalbundesanwalt a. D. Alexander von Stahl verantworteten umgehenden „Appell für die Pressefreiheit“ Menschen aus den unterschiedlichsten politischen Lagern angeschlossen hatten.

Nun also hat das Bundesverfassungsgericht noch einmal beschrieben, was Pressefreiheit bedeutet: „Von der Pressefreiheit“ sei auch die „Entscheidung erfasst, ein Forum nur für ein bestimmtes politisches Spektrum zu bieten, dort aber den Autoren große Freiräume zu gewähren und sich in der Folge nicht mit allen einzelnen Veröffentlichungen zu identifizieren“. Was für linksaußen angesiedelte Publikationen wie Jungle World gilt, muß dann auch für das rechte Organ Junge Freiheit gelten: „Frei ist der Leser dann, wenn er zwischen erkennbaren, profilierten Alternativangeboten wählen kann“, so Lorenz Jäger in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 30. Juni 2005 zu dieser höchstrichterlichen Entscheidung. Und er mahnte die neue Landesregierung in Düsseldorf, „das Landesamt für Verfassungsschutz gründlicher unter die Lupe zu nehmen - denn dort hat man sich über die Jahre zu Fachtagungen über ‚Rechte’ als Experten die merkwürdigsten Antifa-Matadore verschrieben und dergestalt die korrekte Definition dessen, was rechts und was extrem ist, von linksaußen liefern lassen“. Und Jäger fragte erstaunt: „Die Entscheidung ist an der Zeit, und verwunderlich erscheint dabei nur, dass die allzeit wache deutsche Intelligenz den Fall nicht entschiedener zu ihrer Sache gemacht hat“. Insider hatten aber diese Praxis seit langem gerügt – allerdings mit einem weitaus geringeren Widerhall, als sie es für selbstverständlich gehalten hatten. Vor allem fehlte es an einer breiten öffentlichen Unterstützung, wenn sie dann selbst in das Speerfeuer von Linken gerieten.

Die Antifa braucht Schimären, und da es keinen ernstzunehmenden Rechtsextremismus in der Bundesrepublik gibt, versucht sie gemeinsam mit der vereinigten Linken, ihn herbeizureden. Das antifaschistische Milieu hat seine eigene Weltsicht und hält zusammen. Und so liest sich dann auch die Argumentation in der Süddeutschen Zeitung zum BVG-Urteil zumindest in der Manier der Antifaschisten wie ein Musterexemplar, was mit den Maßstäben der „politischen Korrektheit“ in ein missliebiges Presseorgan hineininterpretiert werden kann: Die Junge Freiheit sei eine Publikation, die „von demokratie- und ausländerfeindlichen Beiträgen durchtränkt ist“. Belege für die Behauptung, in dieser Wochenzeitschrift strotze es offenbar von derart „erschreckenden Zitaten“, blieb die Süddeutsche ihren Lesern schuldig.

Im Rheinischen Merkur fand sich dagegen ein angeblicher „Beweis“. In dieser in der Regel seriösen Publikation durfte sich am 31. März 2005 Raoul Löbbert über die vermeintliche Ausländerfeindlichkeit der Jungen Freiheit auslassen. Sein Beitrag war mit „Germanias hörige Truppe“ überschrieben und enthielt überwiegend so absurde Unterstellungen, dass eine Wiedergabe oder gar eine argumentative Entgegnung nicht lohnt. (...)

 

bol.de, buecher.de, weltbild.de

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